15. Oktober 2020 – dpa
Die umstrittenen Beherbergungsverbote für Reisende aus deutschen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen sind in zwei Bundesländern von Gerichten gekippt worden. In Baden-Württemberg setzte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Verbot außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar. In Sachsen und im Saarland kündigten die Regierungen an, die Regelungen aufzuheben.
Beim Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend auf keine einheitliche Linie verständigen. Die meisten Bundesländer hatten in der vergangenen Woche beschlossen, dass Bürger aus Regionen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb Deutschlands nur dann in Hotels und Gasthäusern übernachten dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können.
Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied jedoch, dieser Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei unverhältnismäßig. Zudem habe das Land nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gab der Klage eines Ferienpark-Betreibers statt und erklärte das Beherbergungsverbot des Landes für rechtswidrig. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern liegen ebenfalls mehrere Eilanträge bei den zuständigen Oberverwaltungsgerichten.
Trotzdem wollen 7 der 16 Bundesländer vorerst an der Regelung festhalten. So erklärte etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), es handle sich um ein scharfes Schwert, aber die Härte sei zumutbar. Schließlich hätten Wissenschaftler betont, dass Reisebeschränkungen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Viruszirkulation leisteten.
Streit über Corona-Beherbergungsverbot, Foto: Ronny Hartmann/dpa