05. September 2022 – dpa

Parks: Alkoholverbot aufgehoben

Gericht hebt Alkoholverbot für Parks in Berlin-Mitte auf

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Alkoholverbot für Parks in Berlin-Mitte aufgehoben, Foto: Christophe Gateau/dpa

Das Verwaltungsgericht hat das nächtliche Alkoholverbot für zwei Parks in Berlin-Mitte aufgehoben. Damit endet die für den James-Simon-Park und den Monbijoupark geltende Regel gut eine Woche vorzeitig. Ursprünglich sollte das Verbot, das der Bezirk nach Ausschreitungen bei Partys ausgesprochen hatte, noch bis zum 11. September gelten. Aus Sicht des Gerichts ist die Maßnahme jedoch nicht geeignet, um Grünanlagen vor derartigen Exzessen zu schützen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Die Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als solchem, hieß es zur Begründung.

Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach einem Bericht des RBB will der Bezirk Mitte die Entscheidung nun genau prüfen.

«Die Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot waren sehr positiv», sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) dem Sender. Ordnungsamt und Polizei hätten in der Zeit des Verbots weniger intervenieren müssen. «Das war deutlich weniger Aufwand, als wenn - wie zuvor - die Polizei mit hohem Personaleinsatz für Ordnung sorgen musste», erklärte demnach von Dassel.

Der Bezirk hatte das Verbot im Juli ausgesprochen. Demnach war seit dem 22. Juli von 22.00 bis 6.00 Uhr kein Alkohol mehr in den Anlagen erlaubt. Als Begründung hatte der Bezirk unter anderem die Vermüllung der Parks, Lärmbelästigung sowie wildes Urinieren genannt und auf die schädlichen Folgen für die Grünanlagen verwiesen.

Dagegen hatte der «Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt Universität» (akj) Widerspruch eingelegt. Die Argumentation des Bezirks für das Verbot sei nicht schlüssig, hieß es unter anderen zur Begründung. Das Verwaltungsgericht kippte daraufhin im Eilverfahren das Verbot. Lärm, Vermüllung, wildes Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten seien ohnehin nicht erlaubt, hieß es. Diese Verbote setze das Bezirksamt aber nicht konsequent durch.

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