16. Oktober 2020 – dpa
Senat beschließt Hilfen
Soforthilfe für Wirte und neue Besuchsregeln für Krankenhäuser
Sperrstunde in Berlin, Foto: Christophe Gateau/dpa
Neue Soforthilfen für die Berliner Gastronomie sind beschlossene Sache. Kneipen- und Barbesitzer, die wegen der nächtlichen Sperrstunde zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand stehen, können bis zu 3000 Euro erhalten. Das Geld soll als Zuschuss für Mietkosten fließen, wie der Senat am Donnerstag entschieden hat. Das Programm ist auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln beschränkt, also zunächst bis 31. Oktober.
Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte allerdings, es könne grundsätzlich verlängert werden. «Es verzichtet bewusst auf komplizierte Bescheinigungsverfahren, auch muss kein Steuerberater eingeschaltet werden. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir rasch helfen können.»
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ergänzte, das Hilfsprogramm ziele insbesondere auf Betriebe der Schankwirtschaft, die ihren Hauptumsatz bisher am späten Abend und nachts erwirtschaftet hätten.
Dazu zählen in Berlin nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung bis zu 2500 Bars und Gaststätten. Sie können den Zuschuss bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen und müssen dabei existenzbedrohende Einbußen im Vergleich zum Vormonat «plausibel machen».
Die Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr gilt in Berlin seit vergangenem Samstag als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie. Alle Gaststätten und fast alle Geschäfte müssen in der Zeit schließen. Die Industrie- und Handelskammer kritisierte die Soforthilfe bereits vor dem Beschluss: Sie sei «besser als nichts», aber nicht ausreichend.
Morgens in Berlin, Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
Weitere Beschlüsse fasste der Senat am Donnerstag noch nicht, hat sich aber bereits mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschäftigt, die am Mittwoch beim Treffen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbart wurden. Bei der nächsten regulären Senatssitzung am Dienstag soll gegebenenfalls beschlossen werden, welche Änderungen der Infektionsschutzverordnung in Berlin nötig sind, teilte eine Senatssprecherin mit.
Merkel und die Ministerpräsidenten hatten sich am Mittwoch auf einheitliche Regeln für Städte und Regionen mit hohen Infektionszahlen verständigt. Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie. Viele der Maßnahmen waren in Berlin bereits beschlossen worden.
In Berlin geht es vor allem um Feinschliff, etliche Regeln wie zur Sperrstunde für Gastronomie und Geschäfte oder zur Kontaktbegrenzung gelten in der Hauptstadt bereits. Sie müssten allenfalls an die Absprachen vom Mittwoch angepasst werden. Änderungen könnte es bei der Maskenpflicht geben, die in Berlin unter anderem schon im ÖPNV und beim Einkaufen sowie im Büro - ausgenommen am eigenen Schreibtisch - gilt.
Sie soll nach den Vereinbarungen im Kanzleramt erweitert werden und ab 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. Wie die konkrete Umsetzung für Berlin aussehen könnte, ist noch unsicher.
Denkbar sind zeitlich und örtlich begrenzte Regelungen etwa für Einkaufsstraßen oder Wochenmärkte. Am Dienstag dürfte der Senat auch über den Einsatz von Corona-Schnelltests beraten, die bald zur Verfügung stehen sollen und zunächst vor allem in Pflegeheimen und Krankenhäusern, später möglicherweise auch in Schulen genutzt werden könnten.
Wieder Besuchsregeln wegen Corona, Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/
Wegen des Wiederanstiegs der Neuinfektionen gelten ab Samstag auch neue Besuchsregeln für Berliner Krankenhäuser. Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung dürfen Patienten dann einmal am Tag von einer Person Besuch bekommen - für eine Stunde. Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen nicht zu Besuch kommen. Für Besuche bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen. Auch Seelsorge ist weiter möglich. Frauen vor der Entbindung können sich einen Menschen aussuchen, der sie begleitet.
In der Berliner Verwaltung wird das Personal zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufgestockt. «Die Bezirke und das Land werden sicherlich noch in diesem Jahr, das heißt in den nächsten Wochen, eine mittlere dreistellige Zahl an Personen einstellen», sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Ein Großteil davon werde in den stark belasteten Gesundheitsämtern gebraucht. Ziel sei, dort die gut 200 aktuell noch freien Stellen zu besetzen - nicht zuletzt, um bei der Nachverfolgung von Infektionen handlungsfähig zu bleiben. Weitere 60 Stellen sehe der erste Nachtragshaushalt vor.
In Berlin gab es am Mittwoch weitere 503 Corona-Neuinfektionen. Am Dienstag war mit 706 Neuinfektionen der höchste Tageswert seit Beginn der Pandemie im Frühjahr gemeldet worden. Laut dem Corona-Lagebericht liegt Berlin mit 76,3 über dem kritischen Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.