02. Juni 2020 – dpa

Berliner Lockerungsfahrplan

Was gilt ab wann? Der Berliner Lockerungsfahrplan

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Sonnenaufgang in Berlin, Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin kann sich in den nächsten Tagen und Wochen auf diverse Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie einstellen. Was gilt ab wann? Einige Beispiele:

SOFORT: Neben Angehörigen zweier Haushalte dürfen sich bis zu fünf Menschen etwa zu Hause oder im Freien treffen - unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. An besonderen Familienzusammenkünften wie Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten dürfen bis zu 50 Menschen teilnehmen.

30. Mai: Die Begrenzung der Teilnehmerzahl für Demonstrationen - zuletzt 100 - entfällt. Auch Open-Air-Gottesdienste sind ohne Limit erlaubt.

2. Juni: Fitnessstudios, Tanzschulen, Schankwirtschaften, Freiluftkinos und Spielhallen dürfen wieder Gäste empfangen. In Sporthallen darf wieder trainiert werden. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 200 Teilnehmern erlaubt. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 150. Für Gottesdienste in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gilt eine Obergrenze von 200 Teilnehmern. Bisher war die Teilnehmerzahl für Gottesdienste in Gebäuden auf 50 begrenzt.

16. Juni: Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmern möglich. Religiöse Veranstaltungen beispielsweise in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Allerdings ergibt sich hier eine gewisse Limitierung aus strengen Abstands- und Hygieneregeln.

30. Juni: Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 1000 Teilnehmern erlaubt, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 300 Teilnehmern.

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Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa

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