23. April 2021 – dpa
Bundes-Notbremse: Das gilt in Berlin
Die Bundes-Notbremse kommt: Das gilt jetzt in Berlin...
Coronavirus - Berlin, Foto: Christoph Soeder/dpa
Mit Inkraftsetzung der bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse gelten in Berlin seit Samstag 00.00 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen und teils verschärfte Kontaktbeschränkungen. Zudem müssen Museen und Galerien wieder schließen. Das teilte die Gesundheitsverwaltung mit. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag beschlossen und der Bundesrat bestätigt hatte. Demnach greift die Notbremse in Regionen, in denen die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, stabil über 100 liegt. In Berlin ist das der Fall.
In dem Zusammenhang gibt es laut Gesundheitsverwaltung eine Änderung an der Berliner Corona-Statistik, die in den täglich aktualisierten Lagebericht einfließt. Nunmehr werden dort nur noch die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) verwendet und veröffentlicht. Dazu zählt der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz als entscheidendes Kriterium für die Frage, welche Corona-Maßnahmen nach den neuen Regeln greifen. Das sei bundesweit so festgelegt worden, um eine einheitliche Grundlage für die Notbremse zu haben, hieß es.
Coronavirus - Berlin, Foto: Christoph Soeder/dpa
Diese Punkte ändern sich nun in Berlin konkret:
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen, es gelten Ausnahmen etwas für den Weg zur Arbeit. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Im privaten und öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Bisher war die Regel in Berlin differenzierter.
Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21.00 und 5.00 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.
Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.
EINKAUFEN: Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 müssten viele Geschäfte dichtmachen und dürften dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.
KULTUR: Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test war Voraussetzung für den Besuch.
Infektionsschutzgesetz § 28a - Corona-Regelungen... »
Infektionsschutzgesetz § 5 - Epidemische Lage von nationaler Tragweite... »
Infektionsschutzgesetz § 28 - Schutzmaßnahmen... »
Corona-Infos für Berlin: www.berlin.de/corona
Infektionsschutzverordnung: www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
Corona-Lage in Berlin: www.berlin.de/corona/lagebericht/desktop/corona.html