02. Juni 2020 – dpa

Weitere Corona-Lockerungen

Kino, Fitnessstudio und Kneipenbesuch bald wieder möglich

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Wetter in Berlin, Foto: Paul Zinken/dpa-zb-Zentralbild/d

Angesichts geringer Infektionszahlen hat sich der Berliner Senat auf weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie verständigt. Das betrifft unter anderem die Versammlungsfreiheit, Fitnessstudios, Kneipen, Veranstaltungen, Gottesdienste und Kinos. Bedingung für alle Lockerungen ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, wie Innensenator Andreas Geisel nach der Sitzung deutlich machte. Denn: «Die Pandemie ist nicht vorbei.»

VERSAMMLUNGSFREIHEIT: Für Demonstrationen gilt nach Geisels Angaben ab diesem Samstag (30. Mai) keine Obergrenze der Teilnehmerzahl mehr. Derzeit sind öffentliche Versammlungen im Freien wegen der Pandemie noch auf 100 Teilnehmer begrenzt. Zuletzt hatte der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vehement einen solchen Schritt gefordert. Die Freiheit, für bestimmte politische Anliegen jederzeit demonstrieren zu dürfen, gilt als wichtiges Grundrecht.

VERANSTALTUNGEN: Nach mehr als zwei Monaten Verbot sollen kulturelle Events, Messen, Spezialmärkte, Sportveranstaltungen, geschäftliche Meetings oder gewerbliche Freizeitangebote wieder stattfinden können. Ab 2. Juni sind diese im Freien mit bis zu 200 Teilnehmern möglich, ab 16. Juni mit bis zu 500 Teilnehmern und ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern. Solche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind demnach ab 2. Juni mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, ab 30. Juni dann mit bis zu 300 Teilnehmern.

FITNESS: Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen nach rund zweieinhalb Monaten Schließung ab 2. Juni wieder loslegen. Aber es gelten strenge Auflagen: Mindestens drei Meter Abstand, kein Training in großen Gruppen, Umkleide ja, Dusche nein, viel Lüftung. Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin gibt es in der Hauptstadt allein 572 Fitness- und Sportstudios. Zuletzt hatte es aus der Branche immer lautere Forderungen gegeben, wieder loslegen zu dürfen.

SCHANKWIRTSCHAFTEN: Kneipen und Bars können ebenfalls ab 2. Juni loslegen. Bedingung: Die Gäste nehmen an Tischen Platz, statt etwa am Tresen in Gruppen herumzustehen. Restaurants, Gaststätten und Cafés sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet. Für alle Gastwirtschaften gilt: Sie dürfen nunmehr zwischen 06.00 und 23.00 Uhr Gäste bewirten. Die wirtschaftliche Situation vieler Kneipenwirte gilt als prekär, nachdem sie rund zweieinhalb Monate in der Regel komplett geschlossen waren. Das gilt auch für Clubs und Diskotheken - die müssen jedoch weiter zu bleiben.

KINOS: Berliner Filmfans können aufatmen. Sie mussten lange warten oder auf Streamingdienste ausweichen, dürfen Blockbuster aber bald wieder auf der großen Leinwand gucken. Zunächst ist das nur für Filmvorführungen unter freiem Himmel erlaubt, und zwar ab 2. Juni. Filme in Kinosälen gibt es dann ab dem 30. Juni wieder. In Brandenburg ist die Regelung etwas anders: Dort können Kinos ab dem 6. Juni wieder öffnen - mit bis zu 75 Besuchern in Räumen und bis zu 150 Besuchern im Freien.

RELIGION: Mehr Gläubige sollen wieder zum Gottesdienst gehen können. Ab Samstag (30. Mai) sind diese im Freien ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Ab 16. Juni soll das dann auch für religiöse Veranstaltungen beispielsweise in Kirchen, Moscheen oder Synagogen gelten. Allerdings ergibt sich hier eine gewisse Limitierung aus strengen Abstands- und Hygieneregeln. Bereits ab dem 2. Juni sind dabei bis zu 200 Teilnehmer erlaubt. Bisher war die Teilnehmerzahl für Gottesdienste in Gebäuden auf 50 begrenzt.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 4. Juli verlängert. Allerdings dürfen sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen etwa zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

SPORT: Viele Freizeitsportler haben darauf gewartet: Sie dürfen zurück in die Halle. Ab dem 2. Juni ist Training wieder in Gruppen von bis zu zwölf Personen möglich. Das gilt unter freiem Himmel genauso wie drinnen. «Wir öffnen jetzt wieder die Sporthallen», sagte Geisel. In den vergangenen Wochen war Training in der Halle tabu, draußen durften nur Gruppen von bis zu acht Personen gemeinsam Sport treiben.

FEIERN: An besonderen Familienzusammenkünften wie Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten dürfen in Zukunft bis zu 50 Menschen teilnehmen. Nach den Worten von Senator Geisel kann ein Anlass auch der 90. Geburtstag der Oma sein.

SPIELHALLEN: Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Betriebe dürfen ab 2. Juni für den Publikumsverkehr öffnen.

BUSSGELDER: Bei Verstößen gegen die Regeln gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Den alten hatte der Verfassungsgerichtshof wegen unklarer Formulierungen in der Eindämmungsverordnung teilweise kassiert. Nun seien die Bestimmungen präzisiert worden, hieß es.

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Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa

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