01. Juni 2021 – 105'5 Spreeradio

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Bahn: Online-Erstattung

Erstattungsantrag jetzt auch über die Bahn-App! Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!

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Foto: Marijan Murat/dpa

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ICE-3 der Bahn, Foto: Daniel Reinhardt/dpa
01.06.2021
Bahn: Online-Erstattung
Erstattungsantrag jetzt auch über die Bahn-App! Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
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Immer wieder gibt es Ärger mit der Deutschen Bahn wegen verspäteter Züge. Im Jahr 2020 waren lediglich gut 80% der Fernverkehrszüge (ICE/IC) der Deutschen Bahn pünktlich. Im Regionalverkehr sah es mit gut 95% Pünktlichkeit etwas besser aus. Dabei gelten Verspätungen bis fünf Minuten nicht als solche. Zum Vergleich: in Japan lag die durchschnittliche Verspätung 2018 bei etwa 42 Sekunden. Es gibt in Sachen Pünktlichkeit noch einiges zu verbessern.

Wer mit der Deutschen Bahn unterwegs ist, kann bei Verspätungen jetzt seine Ansprüche gegen das Unternehmen jetzt endlich auch online geltend machen. Ab dem 1 Juni kann zusätzlich zum Brief an das Reisezentrum das Verspätungsformular nun in der DB App oder auf der DB-Website ausfüllen. Allerdings muss die Fahrkarte auch über die App gekauft oder dort hinterlegt worden sein. Bei der Höhe der Entschädigungsansprüche ändert sich erst einmal nichts. Bei 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 25% des Ticketpreises zurück. Bei 120 Minuten Verspätung steigt die Rückerstattung auf 50%. Hinzu kommen noch Erstattungen für die Kosten eines Taxis oder Hotels, wenn dies notwendig geworden ist. Bei angekündigten Verspätungen am Bahnhof, können Sie auf einen anderen Zug ausweichen. Dazu müssen Sie ein Ticket für den neuen Zug kaufen und können sich dann eine eventuelle Preisdifferenz zum geplanten Zug erstatten lassen.

Mein Tipp: Die Reisezentren der Deutschen Bahn erstatten Zugausfälle erst ab einer Höhe von vier Euro. Es ist aber möglich verschiedene Verspätungen zu sammeln, um über diesen Betrag zu kommen.

Sollten Sie mit der Entscheidung über ihren Rückerstattungsantrag nicht zufrieden sein, können Sie neben dem Klageweg auch noch eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen. Die “söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr” beispielsweise ist eine etablierte Anlaufstelle für DB-Kunden. Den Link zur Schlichtungsstelle habe ich Ihnen in die Infobox gepackt. Dort finden Sie auch weitere Informationen über ihre Rechte im Falle von Zugausfällen oder -verspätungen

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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