09. Juni 2021 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Erstattung von Fitnessstudio-Beiträgen
Gibt es die Mitgliedsbeiträge der letzten Monate zurück? Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Fitnessstudio, Foto: Oliver Dietze/dpa
Fitnessstudio, Foto: Oliver Dietze/dpa
09.06.2021
Erstattung von Fitnessstudio-Beiträgen
Gibt es die Mitgliedsbeiträge der letzten Monate zurück? Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
In Berlin und Brandenburg wurden die Fitnessstudios wieder geöffnet. Monatelang konnten viele von uns die Angebote nicht nutzen. Viele Mitglieder bei Fitness-Studios wie McFit oder Superfit fragen sich, ob sie das Geld für die Schließzeiten nicht zurückbekommen können. Die Antwort darauf lautet grundsätzlich ja! Es gilt immer eine Vertragserfüllungspflicht. Kommt eine Vertragspartei dem nicht nach, können Zahlungen verweigert werden. Sie können also die Zahlungen für Fitnessstudio und Co. solange aussetzen, wie diese ihre Leistung nicht erbringen. Eine Sonderkündigung ist in der Regel nicht möglich, da die Schließungen ja nicht freiwillig erfolgt sind, sondern eine behördliche Anordnung waren. Rückwirkend Zahlungen zurückzufordern ist zwar möglich, aber oft der beschwerliche Weg. Durch das im März 2020 erlassene Gutscheingesetz müssen Kunden auch Wertgutscheine akzeptieren. Wer diese Gutscheine aber bis Ende 2021 nicht einlöst, kann dann doch eine Auszahlung der Beträge fordern. Die Fitnessstudiobetreiber haben in der Regel kein Interesse daran Rückzahlungen schnell durchzuführen, auch wenn ein Anspruch darauf besteht. Um dieses Problem zu lösen gibt es nun einen neuen Service, der sich um Forderungen von Kunden gegenüber den Fitnessstudios kümmert. Rightnow heißt die Firma, die im Grunde wie ein Inkasso-Büro funktioniert. Kunden verkaufen ihre Ansprüche auf Beitragsrückzahlung an Rightnow und bekommen nach Abzug einer Provision ihr Geld. Rightnow kümmert sich dann um die Auseinandersetzung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Den Link zur Webseite finden Sie unten.
Mein Tipp: Wer seinen Mitgliedsvertrag in der Corona-Zeit fristgerecht kündigen will, sollte das immer per Einschreiben mit Rückschein tun. Längere Vertragslaufzeiten durch die Corona-Schließzeiten können diejenigen hinnehmen, denen das möglich ist und die das auch möchten. Eine gesetzliche Grundlage für die einseitigen Vertragsverlängerungen, die viele Fitnessstudios durchführen um die Schließzeiten auszugleichen, gibt es jedoch nicht.
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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