07. April 2021 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Langsames Internet

Was tun, wenn das Internet zuhause zu langsam ist... Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!

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Foto: Uli Deck/dpa

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07.04.2021
Langsames Internet
Was tun, wenn das Internet zuhause zu langsam ist... Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
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Sie haben sicherlich auch schon einmal das Gefühl gehabt, dass ihr Internetanschluss nicht die Geschwindigkeit bietet, die Sie vertraglich mit ihrem Anbieter vereinbart haben. Damit sind Sie nicht allein. Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten und Jahren immer mehr Beschwerden von unzufriedenen Internetnutzern angesammelt. Daten, die die Bundesnetzagentur 2020 veröffentlicht hat, zeigen, dass nur gut 16% der Internetkunden die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit erhalten. Testen können Sie ihre Geschwindigkeit mit den vielen online angebotenen “Speedtests”. Ich empfehle allerdings den offiziellen Test der Bundesnetzagentur.

Das Problem für viele Kunden: zwar sind Verträge grundsätzlich einzuhalten. Aber eine unkomplizierte Sanktionierung von vertragsbrüchigen Providern ist leider noch immer nicht möglich. Sie können als Kunde nicht einfach so die Beiträge mindern oder kündigen. Was Sie tun können, ist selbst zu messen. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur gibt es dazu eine Anleitung, wie am besten gemessen werden sollte. Diese habe ich unten in die Links gepackt. Nachdem die Messung ergeben hat, dass die Bandbreite zu gering ist, Sollten Sie Kontakt zu ihrem Anbieter aufzunehmen. Setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung des Mangels (die Frist sollte angemessen lang sein) und schreiben Sie, bei nicht erfolgter Behebung eine fristlose Kündigung, diese steht Ihnen bei Nichterfüllung des Vertrags uneingeschränkt zu.

Wenn Sie ihren Internetanbieter wechseln wollen bieten Vergleichsportale eine gute Anlaufstelle. Dort können Sie nicht nur Preise vergleichen sondern oft übernimmt auch der neue Anbieter die Formalitäten für den Wechsel. Sie brauchen auch keine Angst vor einer abgeklemmten Leitung haben. Seit 2012 gibt es eine Regelung, dass bei einem Anbieterwechsel maximal einen Tag keine Versorgung stattfinden darf. Sollte es doch länger dauern, muss der Altanbieter die Versorgung wiederherstellen

breitbandmessung.de

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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