19. Mai 2021 – 105'5 Spreeradio

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Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt weiter in Berlin... Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!

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Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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19.05.2021
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt weiter in Berlin... Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
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Seit dem 15. April 2021 ist der Mietendeckel in Berlin ungültig. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist.

Der Mietendeckel hatte zum Ziel die Mieten für viele Wohnungen in Berlin zu begrenzen oder sogar abzusenken. Seit November 2020 haben daher viele Haushalte deutlich weniger Miete bezahlt. Viele Mieter haben direkt nach dem Urteil Post von ihren Vermietern bekommen. Teilweise müssen jetzt die Differenzbeträge zurückgezahlt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen. Wer die Rückzahlung in der Frist nicht leisten kann, riskiert die fristlose Kündigung. Der Senat bietet über eine Härtefallregelung finanzielle Hilfe. Den Link zum Antrag finden Sie in der Infobox. Dennoch sind Mieter ihren Vermietern nicht schutzlos ausgeliefert. Nach wie vor gilt die Mietpreisbremse! Diese soll verhindern, dass die Mieten unkontrolliert steigen. Bei Neuvermietungen sollen Mieten in gefragten Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Beispielsweise darf die Miete für eine Wohnung, die bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter gekostet hat, maximal auf 6,60 Euro bei einer Neuvermietung kosten, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete bei 6,00 Euro liegt.

Der Haken für die Mieter ist aber, dass eine höhere Bestandsmiete nicht abgesenkt werden kann. Wer also schon zehn Euro pro Quadratmeter zahlt, muss dies auch weiterhin tun.

Im Falle einer Mieterhöhung sollten Sie die Forderung genau prüfen. Die Miete darf beispielsweise nicht automatisch jedes Jahr steigen. Eine Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren darf nur maximal 20% betragen. Wichtig ist auch genau zu prüfen, ob eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung erfolgt ist. Es kommt vor, dass eine angegebene Modernisierung nur eine Instandhaltung ist. Diese darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Mein Tipp: Das Mietrecht ist kompliziert. Der Berliner Mieterverein ist eine gute Anlaufstelle für konkrete Probleme mit ihrem Mietvertrag oder ihrem Vermieter. Auf der Internetpräsenz des Vereins gibt es viele einführende Informationen zur Mietpreisbremse. Den Link finden Sie in der Infobox:

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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