20. April 2021 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Reiseversicherung
Ungenutzte Reiseversicherungen müssen erstattet werden... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Coronavirus - Tourismus, Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Coronavirus - Tourismus, Foto: Moritz Frankenberg/dpa
20.04.2021
Reiseversicherung
Ungenutzte Reiseversicherungen müssen erstattet werden... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Im Jahr 2020 sind durch Corona hunderttausende Reisen storniert worden. Im zweiten Corona-Jahr soll alles besser werden. Länder wie Griechenland wollen ab Mai wieder Touristen ins Land lassen wenn diese geimpft wurden oder einen negativen Coronatest vorweisen können. Noch immer warten aber viele Berliner auf ihr Geld von stornierten Reisen. Doch nicht nur die Reisepreise selbst müssen erstattet werden, sondern auch die Kosten für Reiseversicherungen. Das betrifft zum Beispiel Reisekranken-, Reiserücktritts- oder Gepäckversicherungen. Denn wenn die Reise gar nicht stattgefunden hat, für die die entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, muss auch die Prämie wieder erstattet werden. Viele Versicherer blocken die Ansprüche ihrer Kunden ab. Wer bei diesen Versicherungen sparen möchte, kann auch in die Vertragsbedingungen seines Kreditkartenabieters oder Automobil-Clubs schauen. Oft sind einige Reiseversicherungen schon in den Gebühren dafür enthalten oder günstiger zu bekommen als bei den Reiseveranstaltern selbst.
Mein Tipp: Bleiben Sie bei der Rückforderung unbedingt hartnäckig. Sie können auf ihrem Versicherungsschein erkennen, welche einzelnen Versicherungen sie für eine spezielle Reise abgeschlossen haben. Oft werden die einzelnen Prämien aber nicht gesondert aufgeschlüsselt. Hier ist eine Nachfrage beim Versicherer hilfreich. Der erste Schritt ist immer einen Brief an den Versicherer zu schreiben, indem Sie ihre Rückforderung darlegen. Das machen Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wenn dann keine Reaktion kommt, können Sie sich auch an die Verbraucherschutzzentralen wenden. Diese haben dafür unter anderem Beschwerdepostfächer eingerichtet. Sie können sich gern auch direkt bei mir melden über spreeradio.de und ich gehe der Sache nach. Diese und weitere Informationen habe ich ihnen unten in den Links zusammengestellt.
www.vzbv.de/pressemitteilung/ungenutzte-reiseversicherungen-muessen-erstattet-werden
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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