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Verbrauchertipps
Rentenreform
Was die Reformpläne für Sie bedeuten... Infos von den Experten der Stiftung Warentest!
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15.09.2026
Rentenreform
Was die Reformpläne für Sie bedeuten... Infos von den Experten der Stiftung Warentest!
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Die Debatte um die Rentenreform gewinnt an Fahrt. 33 Vorschläge hat die Alterssicherungskommission erarbeitet, die aktuell intensiv diskutiert werden. Die Stiftung Warentest hat nachgerechnet, wie sich die Pläne konkret auf Rentenbeginn und Geldbeutel auswirken.
33 Empfehlungen für die Reform der gesetzlichen Rente liegen auf dem Tisch. Wie sich die geplanten Vorhaben auswirken würden, hat die Stiftung Warentest nachgerechnet. „Die Reformvorschläge treffen finanziell vor allem Jüngere. Gehen sie mit der gleichen Erwerbsbiografie in den Ruhestand wie Ältere vor ihnen, erhalten sie teils deutlich weniger Rente“, sagt Katharina Henrich, Rentenexpertin der Stiftung Warentest. „Wer in den kommenden Jahren in Rente gehen wollte und seine Planungen darauf abgestimmt hat, muss jetzt umdenken.“
Berechnung anhand von Modellpersonen
Die Auswirkungen der Pläne hat die Stiftung Warentest für zwei Modellversicherte – Jahrgang 1964 und 1979 – berechnet, wenn sie regulär in Rente gehen, nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen und nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen.
Verschiebung des Rentenalters hat Einfluss auf Rentenhöhe
Beispiel regulärer Renteneintritt: Während der 1964 geborene Versicherte regulär mit 67 Jahren in Rente gehen könnte, würden für den 1979 geborenen die neuen Regeln gelten. Szenario 1: Beide gehen mit 67 Jahren und 49 Entgeltpunkten in Rente. Die Rente des 1979 Geborenen fiele um 37 Euro im Monat geringer aus (2.046 Euro statt 2.083 Euro). Der Grund: Das reguläre Rentenalter liegt auf Basis der neuen Regeln für ihn bei 67,5 Jahren. Geht er bereits mit 67 Jahren in Rente, muss er die Frührente mit Abschlägen beziehen – mit einem Abschlag von 1,8 Prozent.
Szenario 2: Beide Versicherte arbeiten bis zum Alter von 67,5 Jahren. Dann verschärft sich der Effekt sogar noch. Der ältere Versicherte arbeitet freiwillig über die reguläre Altersgrenze hinaus und erhält dafür einen Zuschlag von 3 Prozent – seine Rente beträgt mit dem Rentenbeginn dann monatlich 2.168 Euro. Der Jüngere erreicht hingegen mit 67,5 Jahren nur seine normale Altersgrenze (ohne Zuschläge). Seine Rente beträgt dann 2.105 Euro – im Vergleich 63 Euro weniger.
Frührente erst mit 64 Jahren
Während ein 1964 geborener Versicherter noch 2027 mit 63 Jahren in Frührente gehen könnte (mit Abschlägen), ist das für einen 1979 Geborenen nach den neuen Rentenplänen nicht mehr möglich. Die abschlagsfreie Frührente soll wegfallen. Sein frühester möglicher Rentenbeginn wäre mit 64 Jahren im Jahr 2043 (mit Abschlägen). Steigt die Lebenserwartung, sehen die Pläne der Rentenkommission vor, dass auch die Grenze für die Frührente mit Abschlägen auf 64,5 Jahre steigt. Diese Anhebung der Altersgrenze würde ihm 35 Euro weniger Rente bringen als dem 1964 geborenen Beispielrentner.
Von Kapitalrente bis Altersteilzeit: Welche Aspekte der geplanten Rentenreform noch wichtig sind und wie sie einzuordnen sind, steht in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und online unter test.de/rente.(Stiftung Warentest)
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unseren Experten von der Stiftung Warentest gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.