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Stromanbieterwechsel
Was sich beim Stromanbieterwechsel ab 6. Juni ändert... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com
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27.05.2025
Stromanbieterwechsel
Was sich beim Stromanbieterwechsel ab 6. Juni ändert... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Künftig soll es schneller und leichter möglich sein, ihren Stromversorger zu wechseln. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes macht's möglich. Was sich ab wann konkret ändert? Hier erfahren Sie es.
Was hat es mit der Neuregelung beim Stromanbieterwechsel auf sich?
Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Wechsel des Stromversorgers werktags - also montags bis samstags - innerhalb von 24 Stunden vonstattengehen. Wer also zum Beispiel aufgrund eines günstigeren Angebots von Anbieter A zu Anbieter B wechseln möchte, kann damit rechnen und darf auch einfordern, deutlich schneller von seinem neuen Wunschanbieter beliefert zu werden als es bislang der Fall ist. Bisher durfte ein solcher Wechsel bis zu drei Wochen dauern, die übliche Frist lag laut Bundesnetzagentur bei rund 7 bis 10 Tagen.
Voraussetzung ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass ein solch schneller Wechsel vertraglich überhaupt möglich ist. Wer also bei seinem bestehenden Anbieter A noch an verbleibende Vertragslaufzeit gebunden ist, kann nicht vom zügigeren Wechsel profitieren.
Woher rührt die Gesetzesänderung?
Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die den zügigen Wechsel in den Mitgliedsstaaten spätestens zum 1. Januar 2026 vorschreibt. Von der frühzeitigen Umsetzung erhofft sich die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben, die konkrete Abwicklung mit hinreichender Vorlaufzeit «massengeschäftstauglich» zu machen.
Ziel der EU-Richtlinie ist es der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge, den Wettbewerb zu steigern.
Welche Vorteile ergeben sich daraus für Stromkunden?
Bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass der Altvertrag bei einem Anbieterwechsel schon wirksam gekündigt war, die Anmeldung beim neuen Anbieter aber noch auf sich warten ließ, sagt Elisabeth Aßmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Übergangszeit seien Verbraucherinnen und Verbraucher daher in der meist teuren Grund- oder Ersatzversorgung gelandet.
Mit den dort oft höheren Grund- und Arbeitspreisen sei die Stromrechnung höher ausgefallen. «Durch den schnelleren Wechsel werden Überbrückungszeiträume in der Grund- und Ersatzversorgung minimiert», sagt Aßmann.
Hat die Neuregelung auch Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt für Stromkunden die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln, so die Verbraucherschützer. Diese Option war zum Beispiel bei einem Umzug bequem, wenn der Zähler und die Stromabnahme noch bis zu sechs Wochen rückwirkend abgemeldet und auf den neuen Mieter oder Eigentümer umgeschrieben werden konnte.
Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldung nun nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also versäumt, seinen Vertrag rechtzeitig vor dem eigenen Umzug zu kündigen und sich umzumelden, muss mit dem Nachmieter klären, wie die Kosten für die zwischenzeitliche Stromabnahme aufgeteilt werden sollen.
Und: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten künftig noch vorsichtiger sein, falls ihnen an der Haustür oder am Telefon ein neuer Stromvertrag angeboten wird, rät Elisabeth Aßmann: «Wenn der Lieferantenwechsel ab Juni an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein muss», wird ein möglicherweise ungewollter Vertrag «schneller wirksam». Einen auf diese Weise geschlossenen Vertrag können Betroffene aber auch künftig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.
Was sollten Stromkunden für einen möglichen Anbieterwechsel in Zukunft noch auf dem Schirm haben?
Die bisher entscheidende Zählernummer wird weniger wichtig. Deutlich wichtiger wird künftig stattdessen die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Diese elfstellige Nummer, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Stromrechnung finden, benötigt der neue Anbieter B, wenn er den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter A erfolgreich kündigen und umstellen möchte.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten diese MaLo-ID darum nicht unbedacht an Dritte weitergeben, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. (dpa)
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