08. Dezember 2020 – dpa
Bei Kontrollen an Bahnhöfen und im Zugverkehr zur die Einhaltung der Corona-Maßnahmen hat die Bundespolizei seit September 200 000 Reisende ohne Mund-Nase-Schutz registriert. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Die überwiegende Mehrheit halte sich aber an die Eindämmungsverordnung der Länder, hieß es. Bundesweit seien rund 3700 Verstöße festgestellt worden, die den Behörden übermittelt wurden. In rund 500 Fällen erteilte die Polizei Platzverweise.
Allein im Rahmen des bundesweiten Aktionstages am Montag wurden den Angaben zufolge 3208 Reisende angesprochen, die ohne Maske unterwegs waren. 184 Berichte wurden an die zuständigen Gesundheitsämter geschickt, da sich die Ertappten uneinsichtig gezeigt hätten. Zwölf Platzverweise wurden erteilt. In fünf Fällen wurden Reisende nach Absprache mit Bahn-Mitarbeitern von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, Dieter Romann, bezeichnete den Mund-Nasen-Schutz als eine «schon fast kulturelle Frage der Höflichkeit und des Respektes gegenüber anderen.»
Die Pflicht zum Tragen ist in den jeweiligen Landeseindämmungsverordnungen geregelt. Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen insbesondere die Tragepflicht werden von den Ländern mittels Bußgeld geahndet. Die Bundespolizei leitet Informationen festgestellter Verstöße an die zuständige Behörde weiter.