24. Oktober 2025 – Pressemitteilung
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden am gesamtstädtischen Wärmeplan – Ihre Meinung ist gefragt!
Berlin stellt die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung: Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmeplanung wird aktuell ein strategischer Plan entwickelt, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher umgestaltet werden kann. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden und Träger öffentlicher Belange – und genau diese startet nun.
Senatorin Ute Bonde: „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit dem Wärmeplan schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in unserer Stadt – für heutige und zukünftige Generationen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und ihre Perspektiven einzubringen.“
Warum ein Wärmeplan für Berlin?
Rund 40 Prozent der Berliner CO²-Emissionen werden vom Gebäude- und Wärmebereich verursacht. Die Wärmewende ist somit eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare und unabhängige Energieversorgung.
Wie viele andere deutsche Kommunen steht auch Berlin vor der Herausforderung, die Wärmewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, große Städte wie Berlin dazu, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu beschließen. In einem gestaffelten Zeitplan müssen in den nächsten Jahren auch kleinere Kommunen einen Wärmeplan erstellen.
Mit dem Wärmeplan sollen daher Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Wärmeversorgung – also Heizungen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen – in den kommenden Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt und Wärmeverbräuche durch energetische Sanierung reduziert werden können. In Berlin, mit vielen hochverdichteten Innenstadt-Bereichen, spielt außerdem die Fernwärme eine entscheidende Rolle beim Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt.
Ein gemeinsamer Prozess – frühzeitige Einbindung wichtiger Akteure
Die Wärmewende betrifft viele Akteure: unter anderem private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Gewerbe und Industrie sowie nicht zuletzt die Verwaltung selbst. Um den Wärmeplan praxisnah, realistisch und anschlussfähig zu gestalten, wurden zentrale Stakeholder bereits frühzeitig in die Entwicklung des Wärmeplans eingebunden. In mehreren Fachworkshops und Abstimmungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Energie- und Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung wurden wichtige Bedarfe, Perspektiven und technische Rahmenbedingungen diskutiert und in die Entwurfsfassung integriert. Diese enge Zusammenarbeit bildet die Basis für einen fundierten Wärmeplan.
Jetzt sind Sie gefragt: Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden startet
In dieser Phase startet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sie soll sicherstellen, dass auch Anregungen aus der Bevölkerung sowie der Fachbehörden in die weitere Ausgestaltung des Wärmeplans einfließen.
Die Beteiligung läuft vom 27. Oktober bis 27. November 2025 und bietet umfassende Einblicke in den bisherigen Arbeitsstand. Alle Informationen dazu finden Sie ab dem oben genannten Zeitraum unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/
Wie geht es anschließend weiter? – Ausblick auf die nächsten Schritte
Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Wärmeplan einzuarbeiten. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Senat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Im Anschluss dient der Plan als strategische Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen – etwa den Ausbau von bestehenden Fernwärmenetzen sowie den Neubau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften oder die Einrichtung einer übergeordneten Anlaufstelle für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.
Auch nach der Verabschiedung des Wärmeplans wird der Dialog fortgesetzt, um die Umsetzung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Schritt für Schritt zu gestalten. Zudem werden sukzessive neue Kenntnisstände zu Daten, Potenzialnutzungen und Technologien in den Wärmeplan aufgenommen und dieser damit regelmäßig aktualisiert.
Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt