16. Dezember 2020 – dpa

Lockdown wegen Corona

Das gilt im harten Lockdown in Berlin... Ein Überblick!

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Coronavirus - Berlin, Foto: Christoph Soeder/dpa

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Berlin weitgehend heruntergefahren - befristet zunächst bis zum 10. Januar. Das gilt:

HANDEL: Viele Geschäfte müssen schließen, etwa Friseure, Kosmetiksalons, Bau- und Möbelmärkte, große Kaufhäuser oder Läden für Kleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser oder Drogerien. Buchläden, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen. Händler, die ausschließlich Weihnachtsbäume verkaufen, dürfen das weiterhin.

SCHULEN: Schulen schließen beziehungsweise stellen ihren «Regelbetrieb in Präsenz» ein, wie es im Amtsdeutsch heißt. Bis zu den Ferien inklusive Freitag (18. Dezember) sowie in der Woche vom 4. bis 8. Januar sollen die Schüler laut Bildungsverwaltung zu Hause lernen - angeleitet von ihren Lehrern. Dabei kommen digitale Lernformen zum Tragen. Eine Notbetreuung für Schüler bis zur 6. Klasse, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird im Hortbereich angeboten - in Einzelfällen auch während der Ferien.

KITAS: Auch die Kitas stellen ihren Regelbetrieb ein, die Träger können dort aber nach Angaben der Bildungsverwaltung eine «Notversorgung» aufrechterhalten für Eltern, die ihre Kinder partout nicht zu Hause betreuen können. Allerdings fordert der Senat dringend alle Eltern auf, ihre Kinder wo immer möglich zu Hause zu lassen. Über Weihnachten und Silvester sind die Kitas ohnehin jedes Jahr zu.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die seit Wochen geltenden strengen Regeln für private Treffen - maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten plus Kinder bis 12 Jahren - greifen weiter. Über Weihnachten gilt eine Ausnahme, die kompliziert ist: Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich fünf Personen aus fünf Haushalten treffen, plus Kinder bis 14 Jahren. Erlaubt sind aber auch Treffen des eigenen Haushalts mit bis zu vier engen Verwandten und deren Haushaltsangehörigen sowie deren Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Das können Eltern, Großeltern oder Geschwister sein.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: «Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten», heißt es in der Verordnung. «Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.» Die Liste solcher Gründe ist allerdings lang. Das können etwa Arbeit oder Schule, Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein, auch der Weg zur «inneren Einkehr» in Gotteshäuser. Wichtig dabei: Bei allen Aktivitäten außerhalb der Wohnung gilt die Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder.

SPORT: Sport ist nur alleine oder mit einem anderen Menschen mit Abstand erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal zehn anwesenden Personen zuzüglich eines Betreuers ausgeübt wird.

SILVESTER: Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr grundsätzlich verboten. Zudem gilt ein Aufenthalts- und Böllerverbot an bestimmten belebten Plätzen - konkret hat die Innenverwaltung bislang die Pallasstraße in Schöneberg und am Alexanderplatz dafür benannt. Hinzu kommen an Silvester und Neujahr ein Versammlungsverbot sowie ein Verkaufs- und Ausschankverbot für Alkohol. Dieses gilt vom 31. Dezember 14.00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 06.00 Uhr.

ALKOHOLVERBOT: Bereits ab Mittwoch ist «die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen». Zudem ist untersagt, alkoholische Getränke im öffentlichen Raum im Freien zu trinken. Die neue Regel zielt vor allem auf die Glühweinstände ab, die sich zuletzt in etlichen Stadtteilen etabliert haben. Die geschlossene Bierflasche oder -dose darf weiter verkauft, aber nicht auf der Parkbank um die Ecke oder vor der Verkaufsstelle gleich geöffnet und getrunken werden. Das schon länger geltende nächtliche Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr bleibt in Kraft.

PFLEGEHEIME: Beschäftigte müssen verpflichtend alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet werden. Besucher dürfen nur dann in die Einrichtungen kommen, wenn sie Maske tragen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Dieses darf nicht älter als 24 Stunden alt sein, andernfalls sollen sich Besucher vor Ort testen lassen können. Für Besuche gilt die «1:1:1»-Regelung: Pro Heimbewohner ein Besucher pro Tag für je eine Stunde. Über Weihnachten - konkret vom 24. bis 28. Dezember - darf jeder Heimbewohner bis zu drei Besucher am Tag empfangen.

DEMONSTRATIONEN: Politische Demonstrationen bleiben ohne definierte Obergrenze erlaubt, mit Ausnahme von Silvester und Neujahr. Weiterhin gelten Abstandsregeln und eine weitgehende Maskenpflicht - nur bei Versammlungen bis zu 20 Personen, die nicht skandieren oder singen, kann diese entfallen.

RELIGION: Auch Gottesdienste sind weiterhin unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln möglich. Allerdings haben etwa die christlichen Kirchen bereits angekündigt, die selbst auferlegten Vorgaben dafür noch einmal zu verschärfen, um proppevolle Weihnachtsgottesdienste zu verhindern. Unter anderem soll es Seelsorgeangebote im Freien und im Internet geben.

HOTELS: Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen sind zwar untersagt, aber es gibt Ausnahmen. Diese greifen laut Verordnung «anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen». Wer also über Weihnachten Familienangehörige oder auch Bekannte besucht, darf demnach in einem Hotel übernachten. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) spricht allerdings von einem «eingeschränkten Rahmen: «Es ist nicht allgemein damit gemeint, dass man zu Besuchszwecken nach Berlin kommt und in Hotels nächtigt.»

Infos zu Corona: www.berlin.de/corona

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