25. Februar 2021 – dpa
Viele Berliner Schüler dürfen das von Corona und Schulschließung geprägte Schuljahr 2020/21 wiederholen, wenn sie das wollen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung. Sie betrifft Schüler in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I - also der Klassen 1 bis 10. Wenn sie das Schuljahr wiederholen wollen, müssen ihre Eltern einen schriftlichen Antrag bei den Schulleitern stellen. Verpflichtend vorgesehen ist ein Beratungsgespräch mit Schulvertretern. Bisher konnten Schüler nicht freiwillig sitzenbleiben. Nachteile sollen ihnen durch eine Wiederholung der Jahrgangsstufe nicht entstehen.
Die neue Regelung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Schüler nach monatelangem Homeschooling im Corona-Lockdown viel Lernstoff verpasst haben. Sie ist allerdings umstritten. Mehrere Vereinigungen Berliner Schulleiter protestierten jüngst in einer gemeinsamen Erklärung dagegen. Sie befürchten eine «schulorganisatorische Katastrophe» mit übervollen Klassen, fehlendem Personal für neu einzurichtende Klassen und eine prekäre Raumsituation.
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