Ab sofort können Berliner ihre pandemiebedingten Verdienstausfälle online geltend machen. Die Möglichkeit bestehe grundsätzlich für Personen, die auf Anweisung eines Berliner Gesundheitsamtes ein Tätigkeitsverbot hatten oder in Quarantäne mussten, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen. Betroffene Arbeitgeber und Selbstständige könnten die Anträge jeweils über das Service-Portal der Berliner Verwaltung abrufen. Weitere Informationen stellt die Finanzsenatsverwaltung auf ihrer Internetseite bereit.
Vor zwei Wochen hat der Berliner Senat den Entwurf für einen Nachtragshaushalt von drei Milliarden Euro beschlossen. Eingeplant sind darin coronabedingte Entschädigungsansprüche. (21.04.2020, dpa)
Senatsentwurf Nachtragshaushalt 2020... »
Erstattungsantrag Arbeitgeber... »
Erstattungsantrag Selbstständige... »
Informationen zu Entschädigungsansprüchen... »
Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa