Bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Maskenpflicht: Nun müssen auch die Menschen in Berlin ab Mittwoch (29.4.) beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um die Übertragung des Coronavirus einzudämmen. Eine entsprechende Regelung für den Handel beschloss der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Berlin ist das letzte Bundesland, das diesen Weg geht. Seit Montag gilt hier bereits die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken, für Busse, U- und S-Bahn.
Für Geschäfte hatte der rot-rot-grüne Senat zunächst auf eine solche Vorgabe verzichtet und es bei einer dringenden Empfehlung belassen. Allerdings stand Berlin damit allein da: Alle anderen Bundesländer beschlossen in der Vorwoche eine Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Einzelhandel.
Dadurch erhöhte sich der Druck, auch in Berlin so zu verfahren. Mehrere SPD-Politiker schwenkten in den vergangenen Tagen zum Unmut der beiden anderen Koalitionspartner öffentlichkeitswirksam um und forderten eine solche Verpflichtung für den Einzelhandel. Darunter war Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci.
Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger andere Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit denen sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann.
Als Mund-Nasen-Schutz gelten in Berlin nicht nur eine einfache OP-Maske und selbstgenähte oder gekaufte Modelle aus Stoff oder Flies. Auch eine Bedeckung des Gesichts mit einem Tuch oder einem Schal reicht schon aus, um der Maskenpflicht nachzukommen. (28.04.2020/dpa)
Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa