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Was kommt nach Riester? Infos von den Experten der Stiftung Warentest...

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25.08.2026
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Altersvorsorgedepot: Was kommt nach Riester?

Einfacher, renditestärker und kostengünstiger für das Alter vorsorgen. Das neue Altersvorsorgereformgesetz soll genau das durch gezielte staatliche Förderung möglich machen. Es löst die bisherige Riester-Förderung ab und startet am 1. Januar 2027. Das Herzstück ist das Altersvorsorgedepot. Die Stiftung Warentest erklärt, was es beinhaltet und wie Vorsorgende jetzt am besten handeln

Anders als bei Riester legen Angestellte und neu auch Selbstständige beim neuen Altersvorsorgedepot ihr Geld direkt in Fonds und ETFs an und erhalten Zulagen und Steuererleichterungen durch den Staat. Auf ein garantiertes Mindestkapital wird verzichtet. So sollen höhere Renditen möglich werden. Gleichzeitig werden aber hochspekulative Investments von der Förderung ausgeschlossen.

Wichtige Neuerung: Höhe der Sparleistung ist Basis

„Eine grundlegende Änderung ist, dass die Basis der Förderung nicht mehr das Einkommen ist, sondern die Sparleistung. Ihre Höhe bestimmt die Höhe der staatlichen Zulagen“, erklärt Dr. Bernd Brückmann, Altersvorsorgeexperte bei der Stiftung Warentest. Die Förderung ist gestaffelt: Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhalten Sparende 50 Cent pro Euro vom Staat. Für jeden weiteren eingezahlten Euro bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. So sind maximal 540 Euro Grundzulage möglich.

Was bleibt: Kinderzulage, Berufsanfängerbonus und Steuervorteile

Ähnlich der Riester-Förderung gibt es die Kinderzulage. Wer mindestens 300 Euro im Jahr spart, erhält dafür eine Zulage von 300 Euro für jedes Kind. Und auch die Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen weiterhin einen Bonus: 200 Euro einmalig. Steuerpflichtige können jährlich zudem bis zu 1.800 Euro ihrer Altersvorsorgebeiträge und die darauf angerechneten Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bisher sind es bei Riester-Produkten bis zu 2.100 Euro.

Standarddepot als solide Basis, Auszahlungspläne statt Verrentungspflicht

Um denjenigen zu helfen, die sich wenig mit dem Thema Geldanlage beschäftigen wollen, wird es ein Standarddepot geben. Es soll von Finanzdienstleistern, aber auch von einem öffentlichen Träger angeboten werden. Es unterliegt strengeren Vorgaben und soll sicherheitsorientierter anlegen.

Die Effektivkosten des Standarddepots sind bei einem Prozent gedeckelt. „Wir setzen darauf, dass die Kostenquote des öffentlichen Trägers deutlich unter einem Prozent liegen wird. Und das wäre gut so. Über die langen Laufzeiten zählt für Verbraucherinnen und Verbraucher jede Stelle hinterm Komma“, sagt Dr. Bernd Brückmann.

Auch beim Thema Auszahlung geht das neue Altersvorsorgedepot neue Wege. Eine teure Verrentung ist nicht mehr verpflichtend, es wird auch reine Auszahlungspläne geben. Allerdings dürfen sie frühestens mit dem 85. Lebensjahr enden.

Nicht jeder profitiert

Tatsächlich wird nicht alles für alle besser mit der Reform: Die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn wird von 62 auf 65 Jahre gehoben. Und die neue Förderung ist unter Umständen für einige Personengruppen nicht attraktiver als die Riester-Förderung, etwa für Eltern mit niedrigem Einkommen.

Was tun bis zum Start der neuen Förderung?

In der aktuellen Übergangsphase ist die beste Handlungsoption nicht so einfach zu bestimmen. „Es kommt stark auf die individuelle Situation an und ob bereits ein Riester-Produkt vorhanden ist“, weiß Dr. Bernd Brückmann. „Grundsätzlich können Riester-Produkte weitergeführt werden. Ansonsten sollten Vorsorgende abwägen, ob die derzeitigen oder die zukünftigen Förderbedingungen für sie sinnvoll sind.“

Weitere Informationen zum Altersvorsorgedepot und konkrete Tipps gibt es im September-Heft von Stiftung Warentest Finanzen und online unter test.de/altersvorsorgedepot. (Stiftung Warentest)

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In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unseren Experten von der Stiftung Warentest gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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